Neue Provisionsregelung

Wer den Makler bestellt muss ihn auch bezahlen. Dies gilt nun auch beim Immobilienkauf. Der Besteller muss mindestens 50% der Provision bezahlen.

Neue Provisionsregelung

Die geteilte Provision: Das Besteller Prinzip beim Kauf, so ist die neue Regelung:

Bisher galt beim Mietrecht: Wer den Makler bestellt muss ihn auch bezahlen.

Dies gilt nun auch beim Immobilienkauf. Der Besteller muss mindestens 50% der Provision bezahlen.

Jetzige Rechtslage:

Am 05.06.2020 hat der Bundesrat in seiner Plenarsitzung das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ abschließend gebilligt. Das Bundesgesetzblatt hat es am 23. Juni 2020 verkündet und es trat nun nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten am 23. Dezember 2020 in Kraft.

Besteller Prinzip beim Immobilienkauf:

Die wichtigsten Änderungen beim Besteller Prinzip § 656a bis 656d im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) auf einen Blick:

  • Seit dem 23.12.2020 ist die Änderung in Kraft getreten.
  • Jetzt gilt: Bei einer einseitigen Tätigkeit für eine Partei zahlt der Besteller mindestens die Hälfte der Provision. 
  • Wenn der Makler die Interessen von Käufer und Verkäufer gleichzeitig vertritt (Doppeltätigkeit), kann er nur die Provision zu jeweils gleichen Anteilen verlangen. 
  • Betroffen sind nur Verträge beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern, wenn diese an Privatpersonen verkauft werden. 
  • Mündliche abgeschlossene Verträge sind ungültig. Die Verträge müssen schriftlich festgehalten sein.
  • Hat der Makler ausschließlich einen Vertrag mit dem Verkäufer geschlossen, hat der Käufer die Möglichkeit vom Verkäufer einen Zahlungsnachweis der Provision einzufordern, ehe er selbst zahlt. 

Bei jeder Regel gibt es Ausnahmen: 

Wenn der Erwerber der Immobilie gewerblich handelt, gilt das Besteller Prinzip nicht und die Courtage kann vertraglich beliebig vereinbart werden.

Wer zahlt wann:

Auftraggeber Verkäufer: Dann gilt er muss mindestens 50 Prozent der Provision des Maklers zahlen, freiwillig auch mehr. Den Rest kann er auf den Käufer übertragen.

Auftraggeber Käufer: Hat der Käufer den Makler mit einen Suchauftrag engagiert dann gilt für ihn ebenfalls die Regel der maximalen 50 :Prozent der Provision, sofern der Verkäufer einen Teil übernehmen soll.

Ist der Makler als Doppelmakler tätig, gilt immer die exakte hälftige Teilung der Provision.