Was ist die Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist im Grunderwerbsteuergesetz geregelt. Sie wird immer dann fällig, wenn inländische Immobilien übertragen werden.

Was ist die Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist im Grunderwerbsteuergesetz geregelt. Sie wird immer dann fällig, wenn inländische Immobilien übertragen werden. Derartige Übertragungsvorgänge können beispielsweise ein Kaufvertrag über ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung sein, ein Höchstgebot bei einer Zwangsversteigerung oder eine Grundstücksteilung.
Bei einer Erbschaft oder Schenkung muss hingegen keine Grunderwerbssteuer gezahlt werden.

Wann fällt die Grunderwerbsteuer an?

Sobald der Kaufvertrag für ein Grundstück oder eine Immobilie unterschrieben und vom Notar beglaubigt wurde, wird die Grunderwerbsteuer fällig. Die zugehörige Rechnung wird von Finanzamt erstellt und dem Empfänger etwa 6 bis 8 Wochen nach der notariellen Beglaubigung zugestellt. Ab diesem Zeitpunkt hat der Käufer 4 Wochen Zeit, um die Rechnung zu bezahlen. Sobald der Steuerschuldner die Grunderwerbssteuer bezahlt hat, stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese ist eine Bestätigung, dass der Steuerschuldner die Grunderwerbsteuer gemäß Kaufvertrag bezahlt hat. Sobald die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt, kann dann die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgen.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbssteuer berechnet sich aus der Höhe des aktuellen Steuersatzes für Grunderwerb im jeweiligen Bundesland und des notariell beglaubigten Kaufpreises im Kaufvertrag. Bis 2016 lag die Grunderwerbssteuer bundeseinheitlich bei 3,5%. Mittlerweile können die Bundesländer selbst entscheiden, wie hoch die Grunderwerbssteuer ausfallen soll. So ist in Deutschland die Höhe der Grunderwerbssteuer von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
In Bayern und Sachsen liegt der Steuersatz immer noch bei günstigen 3,5%. Den mit 6,5% höchsten Steuersatz findet man derzeit in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Höhe Grunderwerbsteuer pro Bundesland

BADEN-WÜRTTEMBERG 5,0 %
BAYERN 3,5 %
BERLIN 5,0 %
BRANDENBURG 6,5 %
BREMEN 5,0 %
HAMBURG 4,5 %
HESSEN 6,0 %
MECKLENBURG-VORPOMMERN 6,0 %
NIEDERSACHSEN 5,0 %
NORDRHEIN-WESTFALEN 6,5 %
RHEINLAND-PFALZ 5,0 %
SAARLAND 6,5 %
SACHSEN 3,5 %
SACHSEN-ANHALT 5,0 %
SCHLESWIG-HOLSTEIN 6,5 %
THÜRINGEN 6,5 %

Was ist die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbssteuer wird in der Regel nicht nur auf den Kaufpreis des Grundstücks berechnet, sondern auf den Gesamtpreis für das Grundstück und das darauf befindliche Haus. Jedoch gibt es hierzu auch Ausnahmen. Erwerben beispielsweise Bauherren ein einzelnes Grundstück und bauen erst später eine Immobilie darauf, besteht eine gute Chance, dass die Grunderwerbsteuer nur auf das Grundstück gezahlt werden muss. Käufer eines bestehenden Hauses oder einer Eigentumswohnung zahlen hingegen die Grunderwerbssteuer immer auf den gesamten Kaufpreis.

Wer zahlt die Grunderwebssteuer?

Der Notar hält im Kaufvertrag fest, wer die Grunderwerbssteuer zu zahlen hat. Normalerweise ist dies zwar der Käufer, jedoch sind prinzipiell Käufer und Verkäufer grunderwerbssteuerpflichtig. Zahlt der Käufer also die Steuer nicht, kann das Finanzamt also auch den Verkäufer zum Zahlen der Grunderwerbssteuer heranziehen.

Was passiert, wenn die Grunderwerbsteuer nicht gezahlt wird?

Zahlt der Käufer die Grunderwerbssteuer nicht, stellt das Finanzamt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Liegt die Bescheinigung nicht vor, wird der Käufer nicht in das Grundbuch eingetragen und somit nicht als Grundstückseigentümer dokumentiert. Zahlt der Käufer nicht, kann sich das Finanzamt auch an den Verkäufer wenden.

Wie kann bei der Grunderwerbsteuer gespart werden?

Wer umzugsbereit ist, dem bietet sich die Möglichkeit, in Bayern oder Sachsen eine Immobilie zu erwerben. Dort sind die Steuersätze mit 3,5 % aktuell noch am niedrigsten. Deutlich geringer als für Käufer einer fertigen Immobilie fällt die Grunderwerbsteuer für diejenigen aus, die ein Grundstück erwerben und danach erst ein Haus darauf bauen. In diesem Fall fällt die Grunderwerbssteuer nämlich nur auf das Grundstück an.
Beim Kauf von Eigentumswohnungen lässt sich ebenfalls Grunderwerbssteuer sparen. Die Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnanlagen fällt nämlich nicht unter die Grunderwerbssteuerpflicht. Deshalb sollte im Kaufvertrag festgehalten werden, dass der Kaufpreis eine Instandhaltungsrücklage in einer bestimmten Höhe beinhaltet.